AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von Christina Schweizer - Co-Parenting.Pro, im Folgenden kurz Co-Parenting.Pro genannt.

01 Geltung

Vertragsgrundlagen. Co-Parenting.Pro schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Co-Parenting.Pro erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Co-Parenting.Pro und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Co-Parenting.Pro und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.


Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Co-Parenting.Pro werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen widersprechen. 


Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.


Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.


Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Co-Parenting.Pro nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von CoParenting.Pro in das Angebot integriert oder von Co-Parenting.Pro zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden. 


Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Co-Parenting.Pro nur dann wirksam, wenn diese von Co-Parenting.Pro mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Co-Parenting.Pro der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich. 


Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Co-Parenting.Pro bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).


Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Co-Parenting.Pro gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab. 


Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Co-Parenting.Pro und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Co-Parenting.Pro vor..

02 Vertragsabschluss

Angebot durch Co-Parenting.Pro. Angebote von Co-Parenting.Pro an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.

 

Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Co-Parenting.Pro, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei Co-Parenting.Pro gebunden. 

 

Annahme durch Co-Parenting.Pro. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch CoParenting.Pro zustande. 

 

Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung zu erfolgen, es sei denn, dass Co-Parenting.Pro z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Co-Parenting.Pro den Auftrag annimmt. 

 

Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar. 

 

Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen.

03 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Co-Parenting.Pro. 

 

Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. 

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

 

Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Co-Parenting.Pro eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Co-Parenting.Pro bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen. 

 

Fremdleistungen. Co-Parenting.Pro ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung). 

 

Vereinbarte Fremdleistungen. Wenn die Leistungen von Co-Parenting.Pro vereinbarungsgemäß auf konkret festgelegten Leistungen oder Rechten Dritter aufbauen, dann stellen diese Leistungen oder Rechte eine vereinbarte Fremdleistung dar. 

 

In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von Co-Parenting.Pro ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, unter anderem die Bearbeitung der aus den Fremdleistungen resultierenden Informationen, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen. Für diese Fremdleistungen übernimmt CoParenting.Pro keine Haftung. 

 

Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist Co-Parenting.Pro berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. 

 

Termine und Fristen. Von Co-Parenting.Pro angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 

 

Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. 

 

Stornierung. Wird ein vereinbarter Termin vom Kunden weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt abgesagt oder nicht wahrgenommen, wird der volle Betrag der vereinbarten Dienstleistung in Rechnung gestellt.

 

Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Co-Parenting.Pro unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Co-Parenting.Pro oder den Auftragnehmern von Co-Parenting.Pro – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Co-Parenting.Pro den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

 

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat Co-Parenting.Pro unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Co-Parenting.Pro erforderlich sind. 

 

Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen. 

 

Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch Co-Parenting.Pro bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen. 

 

Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. 

 

Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Co-Parenting.Pro dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern CoParenting.Pro aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Co-Parenting.Pro unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben. 

 

Wird Co-Parenting.Pro von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Co-Parenting.Pro zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. 

 

Umfang der Prüfpflichten von Co-Parenting.Pro. Co-Parenting.Pro hat die Leistungen so auszuführen, dass die von CoParenting.Pro erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers). 

 

Co-Parenting.Pro trifft jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch Co-Parenting.Pro erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen. 

 

Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die rechtlichen Prüfungen dahingehend, dass die Leistungen von Co-Parenting.Pro rechtlich alle Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen. 

 

Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen Co-Parenting.Pro bzw. den Lizenzgebern von Co-Parenting.Pro zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit Co-Parenting.Pro vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen. 

 

Für den Fall, dass der Lizenzumfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist. 

 

Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von Co-Parenting.Pro oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von Co-Parenting.Pro sind, einzuhalten.

04 Treuepflichten.

Treuepflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.

05 Vertraulichkeit.

Vertraulichkeit. Teilnehmende verpflichten sich, alle im Rahmen der Dienstleistung bekannt gewordenen persönlichen Informationen anderer vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

06 Entgelt.

Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Co-Parenting.Pro. Gemäß Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

Kostenvoranschläge. Kostenvoranschläge von Co-Parenting.Pro gegenüber Auftraggebern sind unverbindlich, wenn auf die Unverbindlichkeit vor Abgabe des Kostenvoranschlages ausdrücklich hingewiesen wurde. Ein Kostenvoranschlag liegt vor, wenn die Einschätzung des voraussichtlichen Aufwandes als Kostenvoranschlag bezeichnet wird. 

 

Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat Co-Parenting.Pro den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. 

 

Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen. 

 

Abrechnung nach Aufwand. Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird. 

 

Zusatzleistungen. Alle Leistungen von Co-Parenting.Pro, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt. 

 

Teilleistungen. Darüber hinaus ist Co-Parenting.Pro berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung. 

 

Kostenvorschuss. Zudem ist Co-Parenting.Pro berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.

07 Zahlung

Fälligkeit. Die Rechnungen von Co-Parenting.Pro sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Nach erfolgter Leistungserbringung von Co-Parenting.Pro erfolgt die vollständige Bezahlung. Es können angemessene Vorauszahlungen von Co-Parenting.Pro gefordert werden. 

 

Zahlbarkeit. Die Rechnungen von Co-Parenting.Pro sind binnen 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. 

 

Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von Co-Parenting.Pro angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber. 

 

Vereinbarte Fremdleistungen. Co-Parenting.Pro ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. 

 

Sofern Co-Parenting.Pro den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung. 

 

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Co-Parenting.Pro aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Co-Parenting.Pro schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. 

 

Ratenzahlung. Soweit Co-Parenting.Pro und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart. 

 

Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen. 

 

Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Co-Parenting.Pro berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen. 

 

Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist Co-Parenting.Pro berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist Co-Parenting.Pro auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen. 

 

Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Co-Parenting.Pro selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.

08 Haftung

Dienstleistungen. Co-Parenting.Pro schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich ein sorgfältiges Bemühen für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Tätigkeit. 

 

Gewährleistung. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Leistungen, die in der Sphäre von Co-Parenting.Pro liegen. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Beschreibungen der Dienstleistungen gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen. 

 

Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Co-Parenting.Pro beruhen. 

 

Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen. 

 

Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.

09 Schlussbestimmungen

Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und Co-Parenting.Pro ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

 

Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von Co-Parenting.Pro auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.

VERTRAGSDATENSCHUTZERKLÄRUNG

Datenschutz durch Co-Parenting.Pro. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffener Mitarbeiter (im Folgenden kurz Auftraggeber) erfolgt durch Christina Schweizer – Co-Parenting.Pro, Wiener Gasse 81, 2380 Perchtoldsdorf, Österreich zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO (Vertragserfüllung, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen z.B. Angebotslegung), Art. 6 Abs 1 lit c (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung z.B. Rechnungslegung) sowie gemäß Art. 6 Abs 1 lit f (berechtigtes Interesse von Co-Parenting.Pro z.B. Dokumentation der Geschäftsbeziehung). Werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten besonderer Kategorien (z.B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten) verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung ausschließlich für im Vorhinein ausdrücklich festgelegte Zwecke und nur aufgrund einer Einwilligung des Betroffenen gemäß Art. 9 Abs 2 lit a DSGVO.


Weiterverarbeitung. Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung gemäß Art. 6 Abs 4 DSGVO der Kontaktdaten des Auftraggebers zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.


Elektronische Direktwerbung. Eine Verarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie z.B. dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers gemäß Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO.


Verpflichtende Datenbereitstellung / Folgen der Nichtbereitstellung. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers. Stellt der Auftraggeber die von Co-Parenting.Pro zur Vertragserfüllung benötigten personenbezogenen Daten jedoch vor Vertragsabschluss Co-Parenting.Pro nicht zur Verfügung, hat dies zur Folge, dass Co-Parenting.Pro dem Auftraggeber kein Angebot unterbreiten kann bzw. kein Vertragsabschluss zwischen Co-Parenting.Pro und dem Auftraggeber zustande kommt.


Auch zur Erteilung der Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte je nach Einwilligung entweder zur Folge, dass entweder kein Vertragsabschluss zwischen Co-Parenting.Pro und dem Auftraggeber zustande kommt oder, dass der Auftraggeber keine Direktwerbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.


Weitergabe. Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Es erfolgt eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Auftraggebers, nur an nachstehend angeführte Empfänger oder Empfängerkategorien:
   – Banken und Zahlungsdienstanbieter (Zahlungsabwicklung)
   – Versanddienstleister (Versand von Waren und Rechnungen)
   – Steuerberater (Buchführung gemäß UGB/BAO, Erstellung eines Jahresabschlusses)
   – Inkassobüros (Forderungsbetreibung)
   – Rechtsanwälte (im Falle der Geltendmachung von vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsansprüchen)
   – Ärzte (medizinische Begutachtung)
   – Psychologen (psychologische Beurteilung) 
   – Psychiater (fachärztliche Einschätzung oder Behandlungen)
   – Notare (Beurkundungen, Beglaubigungen oder rechtliche Abwicklung von Verträgen)
   – Pädagogen (pädagogische Fachbegleitung)
   – Kinderwunschexpertinnen (Beratungen)


Eine Weitergabe an sonstige, nicht in dieser Liste genannte Empfänger erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.


Weltweite Verarbeitung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch Co-Parenting.Pro erfolgt – sofern möglich – ausschließlich in der Europäischen Union.


Eine Verarbeitung oder Übermittlung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Drittstaaten erfolgt nur

  – sofern diese entweder zur Erfüllung des Vertrages zwischen Co-Parenting.Pro und dem Auftraggeber erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder
  – sofern diese zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag des Auftraggebers erforderlich ist (Art. 49 Abs 1 lit b DSGVO), oder
  – nach Unterrichtung der möglichen Risken der Datenverarbeitung durch Co-Parenting.Pro in demjenigen Drittstaaten, in dem die Datenverarbeitung geplant ist und ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers gemäß Artikel 49 Abs 1 lit a DSGVO.


Speicherdauer. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gemäß § 132 Abs 1 BAO für zumindest sieben Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus findet eine Speicherung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge statt.
Sofern zwischen Co-Parenting.Pro und dem Auftraggeber kein Vertragsabschluss erfolgte, werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zum Zweck der Dokumentation der Geschäftsbeziehung für voraussichtlich zwölf Monate aufbewahrt.


Widerrufsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, eine von diesem erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. Im Fall des Widerrufs der Einwilligung wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.


Widerspruchsrecht. Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.


Betroffenenrechte. Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Die Kontaktdaten der Österreichischen Datenschutzbehörde lauten: Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, Telefon: +43 1 531 152 – 0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

 

Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage

 

  • im Fall eines Dienstleistungsvertrags, ausgenommen Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, ab dem Vertragsabschluss
  • im Fall eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, ab dem Vertragsabschluss

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsumenten die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Erklärung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Konsumenten den Unternehmer (Christina Schweizer – Co-Parenting.Pro, Wiener Gasse 81, 2380 Perchtoldsdorf, Österreich) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Konsumenten können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Muster-Widerrufs-Formular. (Um den Vertrag zu widerrufen, bitte dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.)

Wiederrufsrecht

Folgen des Widerrufs bei Waren. Wenn Konsumenten einen Vertrag widerrufen, hat der Unternehmer alle Zahlungen, die der Unternehmer vom Konsumenten erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Unternehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Konsumenten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Konsument den Unternehmer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an den Unternehmer zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

 

Der Unternehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis der Unternehmer die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht hat, dass der Konsument die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Der Konsument muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Der Konsument trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

 

Folgen des Widerrufs bei Dienstleistungen. Tritt der Konsument im Falle der begonnenen Vertragserfüllung durch den Unternehmer von einem Dienstleistungsvertrag zurück, so ist der Unternehmer berechtigt dem Konsumenten einen, im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßigen und der vom Unternehmer bereits erbrachten Leistung bis zum Rücktritt entsprechenden Betrag zu verrechnen.


§ 18 FAGG. Gemäß § 18 FAGG besteht kein Widerrufsrecht für Konsumenten für:

 

  • Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen

Plattform oder persönliche Vermittlung?

Auf Co-Parenting-Plattformen suchen Sie selbst, in vielen Profilen. Bei uns suchen wir für Sie. Beides hat seine Berechtigung. Der Unterschied liegt darin, wie viel Sie selbst übernehmen und wie gut Sie Ihr Gegenüber kennen, bevor Sie sich treffen.

Vergleich Plattform Persönliche Vermittlung
Suche Sie durchsuchen selbst viele Profile. Wir wählen gezielt für Sie aus.
Wer ist das? Angaben, die jede Person selbst macht. Jede Person haben wir vorher persönlich kennengelernt.
Ihre Daten Ihr Profil ist für andere Mitglieder sichtbar. Keine öffentlichen Profile, Weitergabe nur mit Ihrer Zustimmung.
Worauf es ankommt Filter wie Alter und Wohnort. Werte, Lebensmodell, Vorstellungen von Erziehung und Alltag.
Erstes Treffen Sie organisieren es selbst. Vorbereitet, begleitet und nachbesprochen.
Danach Sie sind auf sich gestellt. Auf Wunsch Begleitung bei Absprachen, Recht und Familienalltag.
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